IT-Systemprüfung
Entsprechend der gesetzlichen Forderungen aus Handelsgesetzbuch und Abgabenordnung bzw. GoBD, hat der Wirtschaftsprüfer das IT-gestützte Rechnungslegungssystem auf Basis von IDW RS FAIT 1 zu beurteilen, um Aussagen über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung treffen zu können.
Wir bieten Ihnen an, folgende Prüfungen durchzuführen:
- IT-Systemprüfung (IDW PS 330, 331)
- IT-Verfahrensprüfung (IDW PS 330)
- Outsourcing Prüfung (IDW PS 331, 951)